Bäume schützen auf der Baustelle
Wer in Hamburg baut, muss bestimmte Auflagen rund um die Bäume auf dem Baugrundstück beachten. Bevor abgerissen und/ oder gebaut wird, muss deshalb der Baumbestand fachkundig aufgenommen und geprüft werden, um anschließend Schutzmaßnahmen für die Bauphase vornehmen zu können. Dies beinhaltet folgende Schritte:
- Bestandsaufnahme der Bäume und Erstellung eines Bestandsplanes
- Beurteilung der Erhaltungsfähigkeit und -würdigkeit der einzelnen Bäume:
- Erhaltungsfähigkeit: Es wird geklärt, ob ein Baum in seinem aktuellen Zustand die Abriss- bzw. Bauphase überstehen kann, oder ob die zu erwartenden Schäden so gravierend wären, dass der Baum sie zukünftig nicht mehr kompensieren kann.
- Erhaltungswürdigkeit: Diese Beurteilung umfasst das Aufnehmen und Bewerten des aktuellen Zustandes und der Funktion des Baumes in seinem Umfeld und setzt sie ins Verhältnis zu den Maßnahmen, die notwendig wären, um ihn während der Abriss- bzw. Bauphase zu schützen.
- Ermitteln ihres Wertes gemäß den objektiven Wertermittlungs-Kriterien der Hamburger Behörde für Umwelt und Energie (BUE) (ab S. 37). Falls die Beurteilung negativ ausfällt und Bäume gefällt werden müssen: Empfehlungen für Ersatzmaßnahmen wie Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen.
- Empfehlung und Implementierung von Schutzmaßnahmen für die verbleibenden Bäume während der Bauphase gemäß den anerkannten Richtlinien der DIN-Norm 18920 und der Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil 4: Landschaftspflege (RAS-LP 4). Hierzu zählen beispielsweise:
- Aufstellen eines ortsfesten Baumschutzzaunes
- Aufbau eines Stammschutzsystems
- Ausheben eines Wurzelsuchgrabens mit anschließender Beurteilung
- Anfertigen eines Wurzelvorhanges
Mehr zu den Details des Baumschutzes auf Baustellen lesen Sie auch in unserem Blogartikel.
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