WISSENWERTES

Bäume beschneiden in Hamburg – wann und wie?

Die beschattete Terrasse, Pollenflug oder das viele Laub im Herbst – es gibt viele Gründe warum der ein oder andere den Baum im eigenen Garten beschneiden möchte. Doch erlaubt ist dies nicht immer. Denn in Hamburg sind laut der Baumschutzverordnung alle Bäume und Hecken grundsätzlich geschützt. Wer Bäume auf seinem Grundstück beschneiden möchte, muss einiges beachten. Zum Beispiel die geltenden Regeln des Wohnortes. In Hamburg finden sich diese speziellen Baumschnitt-Regeln in der Hamburger Baumschutzverordnung. Ausnahmen müssen schriftlich vom jeweiligen Bezirksamt genehmigt werden. Verstöße gegen diese Schutzregeln werden mit Bußgeldern geahndet. Wir geben einen Überblick. Die Baumschutzverordnung macht drei Ausnahmen, in denen Bäume oder Gehölze ohne Genehmigung beschnitten oder gefällt werden dürfen:
  • Einzelbäume, die auf einer Höhe von 1,3 m einen Stammdurchmesser von maximal 25 cm haben und z.B. nicht in einer Baumgruppe oder einer Allee stehen, sind nicht geschützt
  • Obstbäume sind nicht geschützt (ACHTUNG: ein Walnussbaum ist kein Obstbaum und ist deshalb durch die Baumschutzverordnung geschützt)
  • das übliche Beschneiden von Hecken (der jeweilige Jahreszuwachs) ist erlaubt

Das Sommerfällverbot

Laut der Informationen zum Baumschutz der Hamburger Bezirksämter und gemäß § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes dürfen Bäume und andere Gehölze nicht innerhalb der Vogelschutzzeit vom 01. März bis zum 30. September beschnitten oder gefällt werden. Eine Ausnahme gibt es für Totholz oder in Fällen, in denen die Verkehrssicherheit eines Baumes gefährdet ist. Ist Gefahr im Verzug – etwa nach einem Sturm – dürfen Äste und notfalls auch ganze Bäume sofort entfernt werden. Der Baumbesitzer muss die Situation dann jedoch durch Fotos festhalten und so den Behörden anzeigen.

Verkehrssicherheitspflicht für Baumbesitzer

Wer sein Grundstück für sogenannten öffentlichen Verkehr zugänglich macht, muss auch dafür sorgen, dass die Bäume auf der Fläche verkehrssicher sind. So muss zum Beispiel sichergestellt werden, dass der Postbote beim Gang zum Briefkasten oder Kunden auf einem Parkplatz nicht von herabfallenden Ästen gefährdet werden. Im Zweifelsfall unterstützen sachverständige Baumpfleger bei der Beurteilung.

Bäume beschneiden: Die Regeln in Hamburg

Ob für das Beschneiden oder Fällen eines Baumes eine schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörden notwendig ist, erläutern die entsprechenden Informationsangebote. Über die Erhaltung der Verkehrssicherheit hinaus gibt es einige Situationen – etwa bei Bauvorhaben – in denen eine Ausnahmegenehmigung möglich ist. Werden Äste gestutzt oder Totholz entfernt, müssen die Grundregeln der fachgerechten Baumpflege beachtet werden. Denn das Beschneiden muss grundsätzlich der Erhaltung der Bäume dienen und darf sie nicht nachhaltig schädigen. Größere Einkürzungen oder Kappungen sind deshalb nicht erlaubt. Außerdem sollten beim Entfernen von Ästen keine Stummel hinterlassen werden. Für Bäume gilt das gleiche wie für uns Menschen: Je größer die „Wunde“durch das Abtrennen von Ästen ist, desto länger dauert die Heilung. Wird ein Ast eingekürzt, sollte dies über einem gesunden Seitenast getan werden. Dies hat folgenden Grund: Die Blätter an den Ästen versorgen diese mit lebenswichtigen Assimilaten, dem Produkt der Fotosynthese. Trennt man die Seitenäste, die vergleichsweise viele Blätter tragen ab, wird auch der eingekürzte Hauptast schlechter mit den Assimilaten versorgt und könnte absterben. Wer im Garten aktiv ist, wird folgenden Vergleich hilfreich finden: Nicht alles, was man abschneidet, treibt wieder so aus wie eine auf den Stock gesetzte Rose. Jede Baumart hat darüber hinaus hier ihre eigenen Besonderheiten, was die Schnittverträglichkeit und die Fähigkeit zum Wiederaustrieb angeht. Weiden treiben beispielsweise relativ leicht wieder aus. Ein Ahorn tut sich da schon etwas schwerer. Mit dem Alter lässt bei vielen Bäumen die Vitalität nach und neue Äste wachsen nach dem Beschneiden nicht mehr so schnell wie bei jungen Bäumen.

Artenschutz beachten – Baumbewohner schützen

Auch die Bedürfnisse von Baumbewohnern wie Vögeln oder Insekten müssen berücksichtigt werden. Dies gilt besonders während der Brut- und Aufzuchtzeit von März bis September. Es dürfen zum Beispiel keine Vogelnester entfernt werden. Selbst wenn in Ausnahmefällen im Sommer an Bäumen gearbeitet wird, muss die Brutzeit abgewartet werden. Aber auch in den anderen Monaten muss man auf die Bedürfnisse von Tieren achten. Fledermäuse überwintern zum Beispiel in Baumhöhlen. Auch die besonders geschützten Eichhörnchen nisten in den sogenannten Kobeln in Bäumen. Der Artenschutz gilt das ganze Jahr über! Eine Liste der geschützten Tier- und Pflanzenarten gibt es hier.

Im Baum ist Vorsicht geboten

Das fachgerechte Beschneiden von Bäumen kann anspruchsvoll und auch gefährlich sein. Der Laie ist im Umgang mit Leitern, Sägen und Klettergeschirr oft ungeübt. Um auf Nummer sicher zu gehen sollte man deshalb die kompetente Unterstützung von professionellen Baumpflegern in Anspruch nehmen.